Terms

1. EINLEITUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von
Gallup: Překlady-Translations-Übersetzungen (der Auftragnehmer) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. ANGEBOTE

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. LEISTUNGEN

Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer die Druckfahnen nicht vorgelegen haben. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

4. TERMINE


Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, ist der Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch den Auftragnehmer bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit der Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von dem Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen von dem Auftragnehmer sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Leistung durch den Auftragnehmer ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch den Auftragnehmer mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

7. COPYRIGHT

Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch den Auftragnehmer gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei dem Auftragnehmer. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Eventuelle Fehler der Übersetzung sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Versand (Datum des Lieferscheines bzw. der Rechnung vom Auftragnehmer) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt der Auftragnehmer die Haftung für Folgeschäden, soweit der Auftragnehmer vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist der Auftragnehmer insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung von dem Auftragnehmer beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Eilaufträge (Aufträge, die noch am selben Tag oder am Folgetag erledigt werden müssen oder den Umfang von mehr als 8 Normseiten pro Tag überschreiten).

9. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

10. ABWERBEVERBOT

Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.

11. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

12. SONSTIGES


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Berlin, Juli 2006


GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF BUSINESS

1. INTRODUCTION

These General Terms and Conditions apply to all present and future business relations of Gallup: Překlady-Translations-Uebersetzungen (Gallup PTU) with its customers, even in cases where Gallup PTU does not refer to these General Terms and Conditions when accepting individual orders. Language communication services (interpreting and translating) are "Dienstleistungen" (services according to German law). Orders will be completed in accordance with the conditions below. Divergent terms of the customer, unless expressly agreed to in writing by Gallup PTU, are not binding for Gallup PTU and shall be regarded as refused. Verbal agreements shall not be legally valid unless confirmed by Gallup PTU in writing.

2. OFFERS


Verbal quotations shall not be binding and must be confirmed in writing. The contractual relationship with Gallup PTU shall only be deemed to have been established through the issuance of a written acknowledgment of the order.

3. PERFORMANCE

The task of a translator is to convey the linguistically and factually correct meaning of a given text in another language. The customer shall be liable for errors in the source text. Gallup PTU may not be held liable for errors in printed documents if the proofs were not submitted to Gallup PTU. Customerspecific terminology shall only be taken into consideration by agreement and is subject to the provision of adequate and complete documentation, e.g. previous translations or terminology lists provided at the time of placing the order. Additional services such as DTP layout, printing, HTML files etc. shall be subject to separate agreement at the time of the contract and shall be invoiced separately.

4. DELIVERY DATES


Delivery dates shall not be valid unless they have been expressly confirmed by Gallup PTU in writing. Should a delay in delivery by Gallup PTU occur, Gallup PTU shall first be granted a reasonable additional period for completion. Only upon expiration of this additional period without completion of performance shall the customer be entitled to demand cancellation of the contract or reduction of the price. Any further claims are excluded. The customer remains liable for payment for the work performed by Gallup PTU up to the time of the customer's threat of refusal. The customer shall not be entitled to claim cancellation or reduction if the delay is due to force majeure or other circumstances over which TDE has no control.

5. TERMS OF PAYMENT


Invoices from Gallup PTU are due for payment in full without discount immediately upon receipt. If the customer is late in making payment, Gallup PTU is entitled to charge interest at the rate of 10 % over the basic interest rate of the Deutsche Bundesbank until the entire amount due is received. The customer alone is liable for payment; payments by other parties shall be accepted conditionally, only if they are received on time in the full amount of the invoice and the identity of the customer, the invoice number and the order number are clearly recognizable. The customer has no right to retain any portion of a payment. The customer may not offset an invoice against other claims unless these are undisputed or legally enforceable.

6. COMPLETION AND TRANSFER OF RISK


The work of Gallup PTU shall be deemed to have been completed upon posting of the translation by mail, turning it over to another forwarding agent commissioned by Gallup PTU, or performing a logged input into the agreed-upon electronic transmission medium (such as the Internet). Source texts shall be returned only upon request of and at the risk of the customer.

7. COPYRIGHT


The copyright and all rights of use of translations, text adaptations, terminology data banks, and documentation produced by TDE are retained by Gallup PTU until complete payment of the invoice has been made to Gallup PTU. These rights pass to the customer only after receipt of the full invoiced amount.

8. GUARANTEE AND LIABILITY


Gallup PTU must be notified of any errors in the translation within four weeks of dispatch (date of Gallup PTU’s delivery note or invoice). Gallup PTU may not be held liable for damages which arise because the customer forwarded the product of the service without review. Where complaints are found to be justified, TDE is entitled to make corrections. Only if these corrections also prove to be deficient
shall the customer be entitled to withdraw from the contract. Any further claims, on whatever legal basis, are excluded. In the event that the translation is to be printed, Gallup PTU shall be liable for consequential losses, provided that the proofs are submitted to Gallup PTU for approval before printing. If the customer requires the use of its own specialized terminology, Gallup PTU shall be exempt from any liability in that respect. The liability of Gallup PTU in each case of negligence shall be limited to the maximum insurance sum agreed for Gallup PTU’s employer and professional liability insurance.

9. PLACE OF JURISDICTION AND APPLICABLE LAW

Place
of performance and jurisdiction for all claims and legal disputes arising out of the contractual relationship shall be Reutlingen. German law applies.

10. BAN ON ENTICEMENT OF EMPLOYEES


Each of the contracting parties agrees to refrain from hiring or otherwise employing staff of the other contracting party for a period of twelve months from the end of the collaboration.

11. DATA PROTECTION


The customer agrees that its data may be stored for administrative purposes in compliance with data protection regulations.

12. MISCELLANEOUS

In the event that any of these provisions is or are invalid, the validity of the remaining provisions shall be unaffected. The contracting parties agree to replace any provision which is invalid by one which is equivalent in its business effect.

Berlin, July 2006


Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.